Liebe Storchenfans,
In den letzten Tagen wurde ich darauf hingewiesen, dass vermehrt Besucher rund um unser Storchennest vorbeischauen und sich in die angrenzenden Wiesen setzen. Natürlich freue ich mich über das große Interesse an unseren Störchen – es zeigt, wie faszinierend diese Tiere auf uns wirken. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, um auch zukünftig euch dieses Streaming bieten zu können, diesen Hinweis heute mitzuteilen.
Das Storchennest steht auf privatem Grund. Die angrenzenden Flächen sind landwirtschaftlich genutzte Wiesen und dienen zusätzlich der Naturgruppe als Erlebnis- und Durchgangsraum für die Kinder. Wenn Besucher die Flächen als Picknickplatz oder Durchgang nutzen, hat das gleich mehrere Folgen: Die Nutzfläche wird beeinträchtigt, die Kinder verlieren ihren geschützten Raum – und auch die Tiere, die dort leben, werden gestört. Denn nicht nur die Störche, auch viele andere Wildtiere sind auf Ruhe und ungestörte Lebensräume angewiesen.

Darum meine herzliche Bitte: Respektieren Sie das Privatgelände, nutzen Sie die Wege außerhalb und genießen Sie den Anblick der Störche mit etwas Abstand. So können Landwirtschaft, Kinder und Natur gleichermaßen geschützt bleiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
🚜 Landwirtschaftliche Nutzflächen – gesetzlicher Schutz
- Betretungsrecht nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 59 BNatSchG)
- Grundsätzlich dürfen „auf Straßen und Wegen“ freie Landschaften betreten werden.
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden) dürfen nicht während der Nutzzeit betreten werden.
👉 Nutzzeit = wenn die Fläche bestellt ist, gemäht wird, bewirtschaftet oder als Futterfläche dient.
- Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG § 27)
- Regelt das Gleiche für Bayern: Wege ja, Nutzflächen nein.
- Wiesen dürfen nur außerhalb der Nutzzeit betreten werden, was in der Praxis bedeutet: Picknick oder Durchgang ist nicht erlaubt.
- Privatgrundstück / Eigentumsrecht (BGB § 903)
- Der Eigentümer darf grundsätzlich bestimmen, wer sein Grundstück betritt.
- Unbefugtes Betreten kann als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) gelten, wenn es gegen den Willen des Eigentümers geschieht.
- Naturschutzaspekt
- Landwirtschaftliche Nutzflächen sind nicht nur „Wiesen“, sondern auch Lebensraum für viele Tiere (Bodenbrüter, Insekten, Kleinsäuger).
- Störungen durch Menschen können Tiere vertreiben oder im schlimmsten Fall Bruten zerstören.

Liebe Cindy,
Ich hoffe sehr, dass dein Appell gehört wird. 🍀
Mein Mann und ich haben heute zum Frühstück über ein ähnliches Thema gesprochen.
Die Selbstverwirklichung und Freiheit vieler Menschen steht heute leider sehr hoch oben im Kurs.
Dabei wird oft vergessen oder missachtet, wie es dem anderen dabei geht oder was deren Tun für weitreichende Auswirkungen hat.
Leider findest es sehr schnell Nachahmer, wenn einer damit beginnt.
Wir wohnen in einer Apfel Region. Dort bedienen sich Fußgänger und Radfahrer für um sonst der Apfelernte. Manchmal mehr als einen. Die Apfelbauer weisen immer wieder darauf hin, dass es Diebstahl ist. Sie klären über Hinweisschilder auf und lassen hin und
wieder 1-2 Bäume am Wegesrand dafür stehen, damit man Naschen kann.
Vielleicht kann in eurem Fall auch eine kleine Hinweistafel nützlich sein mit ersten wichtigen Infos und einem QR Code für noch mehr Wissenswertes um die Region und euer Projekt.
Ich bin sofort bereit es mit einer Spende zu unterstützen.
Viele liebe Grüße Anja